Hinweise zur Antragstellung

Gemäß Satzung werden die Mittel des Fördervereins verwendet, um dem schulischen Gemeinwohl zu dienen, die Aufgaben der Schule an der Wuhlheide zu unterstützen und die Erziehung zu fördern. Bei der Antragstellung ist kurz zu begründen, inwieweit die beantragte Maßnahme dem Zweck des Fördervereins dient.

Antragsberechtigt sind

  • jedes Mitglied
  • der Schulleiter
  • der Gesamtelternsprecher
  • der Gesamtschülersprecher

Nach Einreichung des Antrags erhält der/die Antragsteller*in eine Eingangsbestätigung per E-mail sowie weitere Informationen zur Antragsbearbeitung.

Über die Bewilligung von Mitteln des Vereins entscheidet der Vorstand gemäß den Grundsätzen der Mittelverwendung des Fördervereins. In Abhängigkeit von der Antragshöhe legt der Vorstand den Antrag bei einem Arbeitstreffen oder der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vor. Da diese in unregelmäßigen Abständen einberufen werden, muss mit einer Bearbeitungszeit entsprechend nachfolgender Übersicht gerechnet werden.

bis 100€

Entscheidung: Vorstand

Dauer ca. 1 Woche

ab 101€

Abstimmung: Arbeitstreffen

Dauer bis zu 6 Wochen

ab 1.000€

Abstimmung: Mitgliederversammlung

Dauer bis zu 3 Monaten